Der Landadel
Im 13. Jahrhundert entstand im Herzogtum eine neue soziale Gruppe, die sich aus der besonders qualifizierten Dienerschaft des Landesherrn zusammensetzte. Die „ministerialen“ oder „ridder“ organisierten die Verwaltung des Landes und der Burgen oder sie garantierten als Kämpfer die Sicherheit der Güter.
Im Lauf der Zeit wurden ihnen Privilegien und Lehen übergeben, aus denen sich die Rittergüter entwickelten.
Die Trennung dieses niederen Adels zum Bauernstand und zum städtischen Patriziat war noch fließend. Sie gewann erst im 15.–16. Jahrhundert deutlichere Konturen. Die bedeutendste Rolle spielte der westfälische Adel in seiner Eigenschaft als Landstand, der auf dem Landtag Korporationen bilden konnte.
In steter Auseinandersetzung mit dem Landesherrn stritt er gegen absolutistische Tendenzen und erwirkte eine spezielle, nur für das Herzogtum Westfalen gültige Gesetzgebung.
Die Häufung der Adelssitze an der mittleren Lenne ist eine auffällige Erscheinung. Besonders vor dem Hintergrund, dass in den Gerichten Olpe, Drolshagen und Wenden solche adligen Güter seit dem 15. Jahrhundert völlig fehlen.
Mehrere Faktoren führten dazu, dass die Zahl der Adeligen im 14. Jahrhundert stark schrumpfte. Zwischen Bigge und Lenne wohnten um die Mitte des 14. Jahrhundert etwa 40 Adelsfamilien. Schon in der Mitte des 15. Jahrhundert hatte sich die Zahl auf 20 verringert. Am Ende des 18. Jahrhunderts gab es noch vier von Adligen bewohnte Rittergüter. Der Besitz ging teilweise in das Eigentum bürgerlicher oder bäuerlicher Familien über oder er konzentrierte sich in den Händen erfolgreicherer Adelsfamilien.