Vergleiche auch 1 OG , Stadtgeschichte
In Attendorn stiftete bereits im Jahre 1808 das Ehepaar Abraham und Gudel Aaron der Schützengesellschaft eine Erinnerungsplakette.
Spätestens aber mit der revidierten Städteordnung von 1837 fiel der Unterschied zwischen Bürgern und Schutzverwandten weg und die jüdische Bevölkerung besaß nun Bürgerrechte. Die Schützengesellschaften waren nun gehalten sich nach dem preußischen Vereinsrecht zu organisieren.
In der Attendorner Satzung von 1837 wurde festgelegt, dass alle männlichen Bürger der Stadt Schützen sein sollte, ohne Rücksicht auf seine konfessionelle Zugehörigkeit.
Diese Regelung stieß jedoch auf Widerstand in kirchennahen Kreisen. 1851 wurde verlangt, dass nur katholische Schützen an der traditionellen Fronleichnamsparade sowie an den kirchlichen Versammlungen teilnehmen dürften. Und, dass sich Juden und Protestanten an diesen Festen durch katholische Schützen vertreten lassen sollten.
Diese Intervention hatte in der Stadt jedoch keinen Erfolg. Denn als einer der drei „Iserköppe“ nahm der jüdische Bürger und Schütze Sotig Mai an der Spitze des Schützenzuges an der Fronleichnamsprozession am 19. Juni 1851 teil. Die Kirchenadministration in Paderborn erließ daraufhin für 75 Jahre ein Verbot, welches die Beteiligung der Schützengesellschaft an allen kirchlichen Veranstaltungen unterband. Eine Strafe, die die Gesellschaft hart treffen musste.